Warum Abwicklung der unsichtbare Teil unserer Arbeit ist.
Der Schaden ist sichtbar. Der Lärm der Trocknungsgeräte ist hörbar. Die Sanierung ist greifbar. Aber das, was Hausverwaltungen und Eigentümer am stärksten belastet, passiert im Hintergrund: das Hin und Her mit der Versicherung. Telefonate, Berichte, Nachforderungen, Kostenvoranschläge, Freigaben. Wer das übernimmt, übernimmt eigentlich den Schaden.
Genau das macht LESA. Während Trockner laufen und Handwerker arbeiten, läuft parallel die Dokumentation und die Kommunikation mit dem Versicherer. Sie merken davon nichts – außer am Ende, wenn die Rechnung direkt zwischen uns und dem Versicherer ausgeglichen wird.
So funktioniert die Direktabrechnung.
Die Abtretungserklärung
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung an LESA ab. Es ist ein einfaches, einseitiges Dokument, das Sie beim ersten Termin unterschreiben. Damit übernehmen wir die Forderung – und damit auch die Zwischenfinanzierung.
Was das für Sie bedeutet
Kein in Vorleistung gehen: Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung.
Was bei Ihnen bleibt
Sie behalten die volle Kontrolle. Jeder Schritt wird mit Ihnen abgestimmt – Materialwahl, Termine, Sanierungsumfang. Was wir Ihnen abnehmen, ist die Bürokratie, nicht die Entscheidung.
Sie übergeben uns den Schaden. Wir liefern die Lösung – und die saubere Rechnung gleich mit dazu.
Was wir für die Versicherung leisten.
Versicherer wollen Klarheit. Klarheit über den Schaden, über die Maßnahmen, über die Kosten. Genau hier scheitern viele Sanierungsbetriebe: Sie liefern unstrukturierte Foto-Mappen oder pauschale Rechnungen, die Rückfragen provozieren und die Regulierung verzögern.
Revisionssichere Dokumentation
Jeder Schritt – Erstbegehung, Ortung, Rückbau, Trocknung, Sanierung – wird digital dokumentiert: Foto, Position, Zeitstempel, Beschreibung. Die Berichte sind so aufgebaut, dass Schadenregulierer alle relevanten Informationen für eine Sofort-Freigabe vorliegen haben.
MID-zertifizierte Stromnachweise
Trocknungsgeräte verbrauchen Strom – manchmal viel. Damit dieser Verbrauch von der Versicherung erstattungsfähig bleibt, braucht es geeichte Energiezähler und eine lückenlose Dokumentation. Bei LESA ist das Standard.
VVG-konforme Sofortmaßnahmen
§ 82 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Eigentümer und Mieter, den Schaden möglichst klein zu halten. Wer das nicht tut, riskiert Leistungskürzungen. LESA setzt diese Schadensminderungspflicht ab Stunde Null um und dokumentiert jeden Schritt – damit die Kostenübernahme rechtssicher gewährleistet ist.
Was Sie davon haben.
- Null finanzieller Aufwand. Sie gehen für Trocknungs-, Sanierungs- oder Stromkosten nicht in Vorleistung.
- Kein Telefon-Marathon. Wir kommunizieren mit dem Versicherer, Sie bekommen ein wöchentliches Status-Update.
- Schnellere Freigabe. Versicherer kennen unsere Dokumentations-Standards und reagieren schneller, weil keine Rückfragen nötig sind.
- Rechtssicherheit. § 82 VVG erfüllt, Dokumentation revisionssicher – keine Leistungskürzung wegen verletzter Schadensminderungspflicht.
- Saubere Übergabe. Am Ende erhalten Sie eine vollständige Dokumentation: Erstprotokoll, Trocknungsdaten, Sanierungsbelege, Abnahmeprotokoll, Stromnachweis.
Auch ohne Abtretung möglich.
Sie wollen lieber selbst mit Ihrer Versicherung sprechen? Auch das geht. In dem Fall liefern wir Ihnen die komplette Dokumentation in versicherungsfertiger Form, und Sie reichen selbst ein. Wir unterstützen bei Rückfragen, übernehmen aber nicht die Kommunikation. Welcher Weg besser passt, klären wir im Erstgespräch – wir drängen niemanden zur Abtretung.
Häufige Fragen.
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung an LESA ab. Wir übernehmen die Schadensabwicklung direkt mit Ihrer Versicherung.
Für Sie heißt das: kein in Vorleistung gehen, keine Zwischenfinanzierung, kein Nachfassen bei der Versicherung. Sie unterschreiben einmal – wir kümmern uns um den Rest.
Bei versicherten Risiken übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers Schäden an der Bausubstanz. Schäden am Hausrat (Möbel, Elektronik, Teppiche) übernimmt die Hausratversicherung des Bewohners. Somit sind in der Regel beide Versicherungen beteiligt.
Nach einem Wasserschaden sind schnelle und gezielte Maßnahmen entscheidend, um Folgeschäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Zu den typischen Schadenminderungsmaßnahmen zählen unter anderem das Absaugen von Wasser, die Einrichtung von Kondensationstrocknern, das Abschotten betroffener Bereiche sowie weitere technische Sofortmaßnahmen zur Begrenzung der Durchfeuchtung.
LESA leitet erforderliche Maßnahmen unverzüglich ein und dokumentiert sämtliche Arbeitsschritte nachvollziehbar. Dadurch werden Schäden frühzeitig begrenzt und die Grundlage für eine transparente Schadenregulierung geschaffen.